Berufsgesetz für Soziale Arbeit: Es wird endlich Zeit, die langjährige Forderung der AUGE Wien umzusetzen

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Soziale Arbeit ist ein unverzichtbarer Bestandteil des gesellschaftlichen Zusammenhalts. Sozialarbeiter:innen und Sozialpädagog:innen begleiten Kinder und Jugendliche, unterstützen Familien in Krisen, arbeiten mit armutsbetroffenen Menschen, in der Wohnungslosenhilfe, im Gesundheitsbereich, in der Justiz und in vielen weiteren Feldern. Im Kern geht es dabei um die Befähigung von Menschen, ihr Leben selbstbestimmt zu gestalten.

Lange Zeit blieb jedoch unsichtbar, was Soziale Arbeit tatsächlich leistet. Das „Kümmern“ um marginalisierte Gruppen fand – abgesehen von den direkt Betroffenen – wenig gesellschaftliche Beachtung. Als klassischer Frauenberuf wurde Soziale Arbeit oft auf eine Form von „mütterlicher Fürsorge“ reduziert und nicht als professionelle Tätigkeit anerkannt. Gleichzeitig darf nicht ausgeblendet werden, dass diese Fürsorge historisch auch mitunter in entwürdigenden und bevormundenden Formen stattgefunden hat.

Die Sichtbarmachung und fachliche Fundierung Sozialer Arbeit war daher ein zentraler Entwicklungsschritt – und ist es bis heute. Die Forderung nach weiterer Professionalisierung steht nach wie vor im Fokus. Umso unverständlicher ist es, dass es in Österreich bis heute kein umfassendes Berufsgesetz für Soziale Arbeit gibt.

Für die AUGE Wien ist diese Forderung keineswegs neu. Bereits 2014 brachte die AUGE/UG in der Arbeiterkammer Wien einen entsprechenden Antrag ein. ( https://auge.or.at/bund/neues-vom-bund/163-ak-wien-vollversammlung-auge-ug-initiativen-fuer-steuerstrukturreform-freitage-fuer-arbeitslose-und-arbeitsmarktoeffnung-fuer-asylwerberinnen-2 )

Auch 2019 wurde diese Position in der 173. Vollversammlung der AK Wien bekräftigt. Schon damals wurde darauf hingewiesen, dass Soziale Arbeit bei der gesetzlichen Regelung anderer Gesundheitsberufe außen vor blieb und ihre rechtliche Absicherung längst überfällig ist.

Die Forderung wurde in den folgenden Jahren konsequent weitergetragen – etwa 2020 in Salzburg sowie auf Ebene der Bundesarbeiterkammer. In den entsprechenden Anträgen wird deutlich gemacht, dass Soziale Arbeit hohe fachliche Qualifikation, fundiertes Wissen, umfangreiche Praxiserfahrung und kontinuierliche Selbstreflexion erfordert. Ebenso wird klargestellt, dass professionelle Soziale Arbeit nicht durch Personen mit verkürzten Ausbildungswegen oder bloß durch „soziale Einstellung“ ersetzt werden kann. ( https://auge.or.at/wp-content/uploads/2019/10/VV03_Berufsgesetz-für-Soziale-Arbeit.pdf und https://auge.or.at/bund/initiativen-bund/antrag-01-berufsgesetz-fuer-sozialarbeit-2/ )

Ein Berufsgesetz würde hier zentrale Rahmenbedingungen schaffen: klare Qualitätsstandards, eine verbindliche Verschwiegenheitspflicht, Berufsschutz sowie die Verankerung berufsethischer Grundsätze.

Auch 2024 hat die AUGE Wien ihre Forderung erneut öffentlich unterstrichen. Anlässlich des Tags der Sozialen Arbeit wurde betont, dass sich die Berufsgruppe seit über 20 Jahren um ein eigenes Berufsgesetz bemüht. Das bestehende Berufsbezeichnungsgesetz wird dabei zwar als Schritt anerkannt, kann ein umfassendes Berufsgesetz jedoch nicht ersetzen. ( https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20240319_OTS0080/gemeinsam-augeug-zum-tag-der-sozialen-arbeit-noch-immer-kein-berufsgesetz-fuer-die-soziale-arbeit

Wie aktuell und dringlich diese Forderung ist, zeigt ein derzeitiges Vorhaben der Stadt Wien: Im Zuge der Novelle des Wiener Kinder- und Jugendhilfegesetzes ist vorgesehen, künftig auch andere Berufsgruppen in der Betreuung von Kindern und Jugendlichen einzusetzen. Angesichts von Sparzwängen und Personalmangel wirft dies erhebliche Fragen hinsichtlich der Qualitätssicherung auf.

Die Argumente für ein Berufsgesetz liegen daher klar auf der Hand: Soziale Arbeit ist keine beliebig austauschbare Tätigkeit, sondern ein hochqualifizierter Beruf. Sie erfordert methodische Kompetenz, Wissen aus Psychologie, Soziologie und Rechtsmaterien, Praxiserfahrung sowie professionelle Selbstreflexion. Ein Berufsgesetz ist kein Selbstzweck, sondern eine grundlegende Voraussetzung für Qualität, Rechtssicherheit und gesellschaftliche Anerkennung. Es schützt die Klient:innen, stärkt die Beschäftigten und sichert professionelle Standards.

Die AUGE Wien setzt sich seit Jahren konsequent für diese gesetzliche Absicherung ein. Während in der Bundesarbeiterkammer der AUGE/UG-Antrag „Berufsgesetz für Sozialarbeit“ 2020 nicht beschlossen, sondern zugewiesen. wurde und die FSG als Mehrheitsfraktion den Antrag damit nicht umgesetzt, sondern vertagt hat, gibt es mittlerweile eine klare Positionierung der AK zu der Forderung nach einem Berufsgesetz und ist die Arbeiterkammer auch Mitstreiterin im Kampf für die Qualitätssicherung der sozialen Arbeit geworden.

https://www.arbeiterkammer.at/ueberuns/leistungen/taetigkeitsbericht/BAK-Taetigkeitsbericht_2020.pdf )

Die AUGE Wien bleibt bei ihrer klaren Haltung: Ein Berufsgesetz für Soziale Arbeit ist längst überfällig. Es geht um den Schutz der Beschäftigten, um verbindliche Qualitätsstandards, um Berufsethik, Verschwiegenheit und Berufsschutz. Vor allem aber geht es um die Anerkennung einer Berufsgruppe, ohne die unsere Gesellschaft nicht funktionieren würde.

Die Forderung liegt seit Jahren auf dem Tisch. Jetzt ist es an der Zeit, sie endlich umzusetzen.