Unsere Anträge 📃
Hier findest DU all unsere Anträge & wie diese in der Vollversammlung abgestimmt worden sind.
✅ Angenommen | ❌ Abgelehnt | 🫵 Zugewiesen | 🤝 Gemeinsam eingebracht
Die zugewiesenen Anträge werden in den jeweiligen Ausschüssen behandelt und laufend mit Updates ergänzt. Die Begründungen werden aus transparenz Gründen aus dem Erledigungsbericht der AK-Wien übernommen und spiegeln nicht immer unsere Meinung wieder.
Resolutionen 🙋
Schluss mit ungleich ⚖️
182. AK-Parlament
Der Antrag wurde im Ausschuss für Frauen und Gleichstellungspolitik am 05.12.2024 behandelt und vom Ausschuss als wichtiger Anstoß gesehen, um sich mit dem Familienbonus Plus intensiver auseinander zu setzen und zu überlegen, wie diese Leistung fairer und gleichstellungsorientiert gestaltet werden kann.
Entsprechend der Bitte des Ausschusses stellte das Büro im Rahmen der nachfolgenden Ausschusssitzung am 31.03.2025 vertiefende Informationen über die Systematik und die Verteilungswirkung des Familienbonus Plus vor.
Der gegenständliche Antrag hat zum Ziel, dass die Bundesregierung die Rezeptgebührenbefreiung für Pensionist:innen unbefristet gewähren soll sowie eine Meldeverpflichtung und eine stichprobenartige Kontrolle zur Überprüfung der Einkommensverhältnisse einführen soll.
Der Antrag wurde im Ausschuss diskutiert. Das Anliegen des Antrags wird grundsätzlich geteilt. Das Büro hat darauf hingewiesen, dass sich die Regelung in einer Richtlinie des Dachverbandes findet. Weiters sollte der Adressatenkreis noch näher geschärft werden, da bereits jetzt viele Pensionist:innen (zB Ausgleichszulagenbezieher:innen) ohne Antrag von der Rezeptgebühr befreit sind. Für Pensionist:innen sehen die Richtlinien des Dachverbandes die Möglichkeit vor, eine Befreiung für fünf Jahre zu gewähren. Das Büro weist auch auf die im Regierungsübereinkommen vereinbarten Maßnahmen hin, wie etwa die Einbeziehung der unter der Rezeptgebühr liegenden Arzneimittel in die Rezeptgebührenobergrenze.
Klima statt Profit 🌎
182. AK-Parlament
Der Ausschuss Klima, Umwelt und Energie befasste sich in einer Sitzung am 9. Dezember 2024 mit dem gegenständlichen Antrag. Dabei wurde festgestellt, dass die AK Wien in den letzten Jahren eine wegweisende, fortschrittliche Position in Fragen der Klimapolitik und der sozialen und ökologischen Transformation eingenommen hat. Sie verfolgt damit bereits aktiv die Ziele des Antrags.
Inhaltlich besteht eine umfangreiche Beschlusslage in Bezug auf Klimapolitik. In diesem Sinne wurde seit etwa 2017 auch eine Vielzahl von Aktivitäten seitens der AK Wien gesetzt. Diese proaktive Rolle der AK Wien wurde in der Sitzung gewürdigt.
Unsere Demokratie is net deppat 📢
182. AK-Parlament
Der Inhalt des zugewiesenen Antrags wurde am 3.3.2025 im Ausschuss für Jugend, Bildung und Kultur unter Beteiligung der antragsstellenden Fraktion AUGE/UG behandelt. Die antragstellende ARGE sowie Türk-IŞ haben sich für die Sitzung entschuldigt. Als AK-Expertin wurde Kollegin Petra Lehner (Abteilung Konsumentenschutz) zugezogen. Inhalt des Antrages ist, dass – aufgrund des Koffeingehalts in Energydrinks – eine Altersbeschränkung für diese bis zum 16. Lebensjahr gefordert wird, wobei der Antrag aus zwei Kernelementen besteht: erstens ein gesetzliches Abgabeverbot von Energydrinks an unter 16-Jährige, zweitens eine Einschränkung der Bewerbung bei Kindern und Jugendlichen. Nach Erläuterung der Umsetzungsmöglichkeiten der Antragsinhalte durch die AK- Expertin, verständigt sich der Ausschuss darauf, dass ein Abgabenverbot bis zum 16. Lebensjahr EU-rechtlich kaum möglich ist und aufgrund der Zuständigkeit der Bundesländer im Bereich Jugendschutz österreichweit nicht einheitlich umsetzbar wäre.
Im Gegensatz zum Abgabeverbot, ist die Umsetzung des zweiten Teils des Antrags – das Werbeverbot bei Kindern und Jugendlichen – über das Medienrecht gut umsetzbar. Der Ausschuss war daher in Übereinstimmung mit der Expert:innen-Einschätzung der Meinung, dass sich die AK im Sinne der Erledigung des Antrags auf das Werbeverbot für Energydrinks bei Kindern und Jugendlichen konzentrieren und interessenpolitisch gut weiterverfolgen kann.
Zur Forderung, Betriebsversammlungen im Arbeitsverfassungsgesetz explizit als Arbeitszeit zu verankern, werden im Ausschuss Bedenken geäußert. Vor dem Hintergrund des Streikrechts, das ein besonders hohes Rechtsgut darstellt, ist dahingehend ganz besondere Vorsicht geboten. Es wird vereinbart, diese Forderung im Zuge der Diskussionen über die Mitbestimmungsrechte im ArbVG im Auge zu behalten.
Der Antrag fordert eine Änderung des § 117 Abs 1 ArbVG (Freistellung von Betriebsrät:innen). Da die Arbeit von Betriebsräten durch zB KI, Digitalisierung etc immer herausfordernder wird, wird in dem Antrag gefordert, dass bei mehr als 150 Arbeitnehmer:innen im Betrieb die Freistellung von einem Betriebsrat/einer Betriebsrätin, bei mehr als 500 Arbeitnehmer:innen von zwei Betriebsrät:innen und bei mehr als 2500 Arbeitnehmer:innen von drei Betriebsrät:innen zu erfolgen hat (für je weitere 2500 Arbeitnehmer:innen ein weiteres freizustellendes Mitglied). Der Ausschuss führt aus, dass die konkrete Ausgestaltung der Freistellungsgrenzen offenbleiben und allenfalls in vertiefenden Sozialpartnergesprächen konkretisiert werden sollte. Die Forderung nach Erleichterungen für die BR-Freistellung ist demgegenüber geltende Beschlusslage und wird auch weiterhin in die interessenpolitische Arbeit der AK Wien einfließen.
Verteilungsgerechtigkeit muss her 🤲
182. AK-Parlament
Der Antrag fordert im Kern, dass Unternehmen ihr Leasingpersonal (ua Reinigungskräfte) nach 18 Monaten am gleichen Arbeitsplatz verpflichtend in die Stammbelegschaft übernehmen müssen. Zu dieser Forderung besteht bereits eine Beschlusslage, die sogar darüber hinausgeht, indem sie die Übernahme nach bereits sechs Monaten fordert. Diese bestehende Beschlusslage wird seitens des Büros weiterverfolgt werden.
Damit wir sozial nicht durchhängen 🛟
182. AK-Parlament
Vielfalt statt Ausgrenzung 🤝
182. AK-Parlament
Die Forderungen in diesem Antrag können seitens des Ausschusses nicht nachvollzogen werden, weil die AK Wien auf ihrer Homepage viele Broschüren, Informationspapiere etc bereits in vielen Sprachen anbietet. Hinzu kommt die laufende Beratung von Mitgliedern unter Beiziehung von Dolmetscher:innen, die in der AK Wien bereits seit Jahren praktiziert wird.
Die antragstellenden Fraktionen erklären, dass gefordert wird, dass die Deutschkurse für Migrant:innen so gelegt werden, dass sie während der Arbeit (oder auch am Arbeitsplatz) möglich sein sollen, damit es eine bessere Möglichkeit gibt, die Kurse absolvieren zu können, ohne die Work-Life-Balance zu beeinträchtigen. Eventuell soll das auch mit Steuerbegünstigungen für die Arbeitgeber:innen einhergehen. Im Ausschuss wird angemerkt, dass die Ausbildung bei Deutschkursen A1-A2 je 16 Wochen täglich drei Stunden dauert und da ist die Lernzeit noch nicht miteinberechnet. Die Kurse B1 und höher sind spezifische Kurse. Die Kurse sollen grundsätzlich natürlich mit der Arbeitszeit und der Familie vereinbar sein, kritisch hingegen ist die Forderung nach einer Steuerbegünstigung. Die antragstellenden Fraktionen geben bekannt, den Antrag zu überarbeiten und gegebenenfalls bei der nächsten Vollversammlung erneut einzubringen.
Seitens der antragstellen Fraktionen wird ausgeführt: Es soll für internationale Studierende einen noch leichteren Zugang zum Arbeitsmarkt geben, die Integration in das Arbeitsleben soll erleichtert und der Fachkräftebedarf soll gedeckt werden. Aus Sicht des Büros ist das Recht für internationale Studierende auf Arbeit auf bis zu 20 Stunden bereits jetzt Rechtslage, allerdings benötigen sie dazu eine Beschäftigungsbewilligung, ohne Arbeitsmarktprüfung. Der/die Arbeitgeber:in muss den Antrag auf Beschäftigungsbewilligung stellen. Der Antrag muss für eine bestimmte Person und für eine bestimmte Beschäftigung gestellt werden, es wird das entsprechende Kollektivvertragsentgelt bezahlt.
Die Beschäftigungsbewilligung ist wichtig, damit Menschen aus Drittstaaten nicht gefährdet sind, in Arbeitsverhältnissen, die nicht den gesetzlichen Standards entsprechen, zu landen. Der Ausschuss berichtet, dass die Beschäftigungsbewilligungen auch wichtig sind, um zu wissen, wie viele Studierende es derzeit am Arbeitsmarkt gibt, welcher Kollektivvertrag gilt; ob der/die Studierende richtig eingestuft ist etc. Die Maßnahme soll daher nicht eine Hürde, sondern auch dem Schutz der Studierenden dienen und der Ausbeutung bzw Lohn- und Sozialdumping vorbeugen. Die Vertreterin der Fraktion AUGE/UG wird sich intern erkundigen, welche konkreten Anlassfälle maßgeblich für den gegenständlichen Antrag waren; der Antrag wird allenfalls überarbeitet und gegebenenfalls bei der nächsten Vollversammlung erneut eingebracht.
Die Möglichkeit, die Führerscheinprüfung in weiteren, neben den bereits zugelassenen Sprachen abzulegen, wird sehr kritisch gesehen. Da Deutsch die Amtssprache ist und die Sprache eine wichtige Rolle bei der erfolgreichen Integration spielt, wird der Antrag nicht unterstützt.