Bundeskanzler Christian Stocker will den „politischen Islam“ mit einem Verfassungsgesetz verbieten. Wenn Religion dazu missbraucht wird, Frauen die Gleichberechtigung abzusprechen oder den Rechtsstaat einer religiösen Ordnung zu unterwerfen, ist entschiedener Widerspruch notwendig. Stockers Formel löst das Problem jedoch nicht. Der „politische Islam“ ist kein klarer Rechtsbegriff, sondern eine mehrdeutige politische Chiffre.
Der Ausdruck kann islamistischen Terrorismus, antidemokratische Organisationen, Fundamentalismus oder sogar das politische Engagement gläubiger Musliminnen und Muslime bezeichnen. Doch wer aus seinem Glauben politische Positionen ableitet, handelt noch nicht extremistisch – sonst müssten auch kirchliche Stellungnahmen und christdemokratische Politik unter Extremismusverdacht stehen. Wird der Begriff weit verstanden, stellt er Musliminnen und Muslime unter Generalverdacht. Wird er auf verfassungsfeindliche Bestrebungen beschränkt, gibt es dafür bereits den präziseren Begriff Islamismus. Verfassungsrang macht einen unklaren Begriff nicht klarer.
Islamismus ist entschieden abzulehnen. Er will eine religiös legitimierte Staatsordnung errichten und ordnet Menschenrechte, Volkssouveränität, Pluralismus und Gleichberechtigung einem absoluten Wahrheitsanspruch unter. Nicht alle Islamisten greifen zu Gewalt. Auch legalistische Organisationen können demokratische Freiheiten benutzen, um eine autoritäre Ordnung durchzusetzen. Eine Demokratie muss mit Prävention, politischer Bildung und Strafverfolgung reagieren. Verbote müssen aber an nachweisbare verfassungsfeindliche Ziele und Handlungen anknüpfen – nicht an eine Religion.
Rechtsextremismus … und Islamismus
Islamismus und Rechtsextremismus sind nicht identisch: Hier wird die religiöse Gemeinschaft verabsolutiert, dort die ethnisch definierte Nation. Ihre politischen Muster ähneln einander jedoch. Beide bekämpfen Pluralismus, entwerfen ein homogenes Kollektiv, pflegen autoritäre Männerbilder und erklären Emanzipation zum Verfall. Beide verbreiten Verschwörungserzählungen, stilisieren sich zu Opfern und schaffen Feindbilder, gegen die Gewalt als angebliche Notwehr erscheint. Beide sind in wesentlichen Strömungen von Antisemitismus geprägt und treiben die Radikalisierung des jeweils anderen an.
https://www.wienerzeitung.at/h/islamismus-und-rechtsextremismus-mehr-gemeinsamkeiten-als-gegensatze
Die Zahlen des Verfassungsschutzes lassen keine Ausrede zu. Der Bericht für 2025 bewertet den islamistischen Extremismus als größte Gefahr für die Sicherheit der Bevölkerung, die Terrorwarnstufe bleibt „hoch“. Gleichzeitig wurden 1.986 rechtsextremistische, rassistische, fremdenfeindliche, islamfeindliche oder antisemitische Tathandlungen registriert – um 33,6 Prozent mehr als 2024. Der Bericht warnt vor militanten Neonazi-Jugendgruppen, Waffenfunden und einem rechtsextremen Teilmilieu, das Anschläge und Morde zur Zerstörung der Demokratie propagiert und ein „hohes Risikopotenzial“ besitzt. Rechtsextremismus und Neonazismus sind eine reale und wachsende Gefahr.
Wer wie Stocker ankündigt, dem Islamismus „mit aller Härte“ entgegenzutreten, muss dieselbe Entschlossenheit gegenüber Rechtsextremismus zeigen. Der Nationale Aktionsplan gegen Rechtsextremismus wurde bereits 2021 vom Parlament verlangt, erst im Februar 2026 begann die Bundesregierung mit seiner konkreten Erarbeitung. Nun braucht es verbindliche Maßnahmen und Mittel für Prävention, Opferberatung, politische Bildung, Ausstiegsarbeit und die Bekämpfung rechtsextremer Netzwerke.
Zur Glaubwürdigkeit gehört eine klare politische Grenze. Wer rechtsextreme Sprache übernimmt, Identitäre verharmlost oder ihre Verbindungen in parteipolitische Strukturen als Einzelfälle abtut, bekämpft Rechtsextremismus nicht, sondern verschiebt dessen Positionen in die gesellschaftliche Mitte. Gerade von der ÖVP ist zu erwarten, dass sie gegenüber der extremen Rechten jene Konsequenz zeigt, die sie nun beim Islamismus demonstrieren will.
Demokratische Politik muss Islamismus bekämpfen, ohne Musliminnen und Muslime pauschal zu verdächtigen – und Rechtsextremismus, ohne Rücksicht auf mögliche parteipolitische Bündnisse. Alles andere ist selektive Symbolpolitik.

