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Teilpension – Flexibilisierung mit Haken

Die geplante Teilpension soll älteren Arbeitnehmer*innen einen gleitenden Übergang in die Pension ermöglichen. Doch hinter dem vermeintlich fortschrittlichen Modell versteckt sich auch ein deutlicher Rückschritt: Die schrittweise Abschaffung der Altersteilzeit. Für viele bedeutet das weniger soziale Absicherung statt mehr Wahlfreiheit.

Was ist neu – und was fällt weg?

Während die Politik den Fokus auf die neue Teilpension legt, gerät aus dem Blick, dass die bisherige Altersteilzeit – ein etabliertes Instrument zur Arbeitszeitreduktion vor der Pension – deutlich beschnitten wird. Bis 2028 wird sie auf drei Jahre verkürzt. Das bedeutet konkret:

  • Weniger Wahlfreiheit für Beschäftigte.
  • Übergang zur Pension nur mehr 3 statt maximal 5 Jahre
Kürzung als Sparmaßnahme – auf dem Rücken der Beschäftigten

Laut Sozialministerium bringt die Teilpension Einsparungen von rund 400 Millionen Euro im zweiten Jahr. 

Es spart der Staat – und das auf Kosten der sozialen Sicherheit älterer Arbeitnehmer*innen. Anstatt das Pensionssystem solidarisch zu reformieren, wird an jenen Stellen eingespart, die soziale Härten abfedern sollten.

Die Teilpension setzt voraus, dass genug angespart wurde – doch viele Frauen können genau das nicht leisten. Nach Jahren in Teilzeit, oft wegen Kinderbetreuung, steigen viele Frauen erst spät (wieder) in eine Vollzeitbeschäftigung ein. Gerade dann, wenn die Kinder aus dem Haus sind, wäre eine Altersteilzeit – mit gesichertem Lohnausgleich – oft der einzig realistische Weg gewesen, sanft in die Pension zu wechseln.

Wer mit 60 Jahren in Altersteilzeit gehen möchte, kann dies für drei Jahre tun, wenn mit 63 der Anspruch auf Korridorpension besteht.

Was ebenfalls massiv unter den Tisch fällt: Die Korridorpension wurde nach hinten verschoben. Der Anspruch darauf erfordert nun mindestens 42 Versicherungsjahre – ein Ziel, das viele Arbeitnehmer*innen kaum erreichen können. Besonders hart trifft das Menschen mit Migrationsbiografie.

Kann ich mir Teilpension leisten?

Nicht immer. Wer geringe Ansprüche hat, bekommt auch wenig ausbezahlt.

Wird Altersteilzeit ganz abgeschafft?

Ja – bis 2028 wird sie auf maximal drei Jahre bis zur Pension reduziert

Wird die Teilpension gerecht verteilt?

Leider nein – wer viele Versicherungsjahre hat, profitiert mehr. Wer Teilzeit gearbeitet hat, eher weniger.

Gibt es Alternativen?

Derzeit nicht – Teilpension soll die Hauptoption werden.